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Arzneimittel-Import

Was sind Arzeneimittel?

"Arzneimittel, veraltet Arzenei[1] kurz Arzneien oder gleichbedeutend Medikamente (lateinisch medicamentum – das Heilmittel) sind nach gesetzlicher Definition „Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten bestimmt sind oder aber im oder am menschlichen oder tierischen Körper verwendet oder einem Menschen bzw. Tier verabreicht werden können, um entweder die menschlichen bzw. tierischen physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen.“ Diese Beschreibung basiert auf zwei grundlegenden gesetzlichen Regelwerken über die Human- und Tierarzneimittel in der Europäischen Union, den Richtlinien 2001/83/EG[2] (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel) und 2001/82/EG[3] (Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel) in der jeweils gültigen Fassung. Sie ist mittlerweile in etliche nationale Arzneimittelgesetze eingeflossen, darunter auch in das deutsche Arzneimittelgesetz. Die Behandlung mit Arzneimitteln wird als Medikation bezeichnet." Quelle: Wikipedia

Sehr unterschiedliche Preise...


Die Preisniveaus von Medikamenten sind innerhalb Europas sehr unterschiedlich. Gerade in Deutschland sind Arzneimittelpreise vergleichsweise hoch.

"Pharmazeutische Unternehmer/ Hersteller vermarkten viele ihrer Arzneimittel sowohl in Deutschland als auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Für jedes dieser Arzneimittel besitzen sie in dem jeweiligen Mitgliedstaat eine separate nationale Zulassung.

Solche Arzneimittel werden dann als Parallelimport-Arzneimittel bezeichnet, wenn eine dritte, vom ursprünglichen Zulassungsinhaber bzw. Hersteller unabhängige Firma sie in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat erwirbt und nach Deutschland importiert, um sie dort – parallel zum ursprünglichen pharmazeutischen Unternehmer – ebenfalls in den Verkehr zu bringen.

Wirtschaftlich ist der Parallelimport eine Folge der unterschiedlichen Arzneimittel­preise in den verschiedenen Mitgliedstaaten der EU bzw. des EWR.
Arzneimittel, die außerhalb der EU bzw. des EWR zugelassen und im Verkehr sind, können nicht parallel importiert werden.
" Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte